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Aktueller Rechtstipp:

Rasen wird teurer

Der neue Bußgeldkatalog stellt einen entscheidenden Einschnitt im deutschen Verkehrsrecht dar. Lange galt Deutschland als ein „Paradies“ für Verkehrssünder. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien und Schweden gelten wesentlich schärfere Bußgelder. Diese drei Länder weisen auch die besten Unfallbilanzen in Europa auf.

Seit dem 1. Februar 2009 ist das Gesetz deutlich verschärft: Die Bußgelder für Verstoße wurden vielfach mehr als verdoppelt.

„Für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen“ soll der neue Bußgeldkatalog laut Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sorgen. Die Regierung möchten damit besonders die Unfallzahlen und somit die Zahl der Verkehrstoten reduzieren. Daher zielen die Erhöhungen besonders auf Unfallursachen wie unangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Überholvorgänge, Verstöße gegen die Vorfahrt, Rotlicht-Verstöße und zu geringer Abstand.

Wir fassen sie wichtigsten Neuregelungen für Sie zusammen:

Eine Missachtung des Tempolimits Innerorts (ab 21 km/h) kann nun 80 bis zu 750 Euro anstatt 50 bis 425 Euro kosten. Drängelt jemand oder fährt zu nah auf, dann kann ihn das 75 bis 400 Euro kosten. Bei einer Missachtung Außerorts kann das Bundesland bis zu 600 Euro verlangen.

Übersieht jemand eine rote Ampel, dann kann ihn dies 90 Euro, im schlimmsten Fall 360 Euro kosten. Begeht ein Fahrer ein gefährliches Überholmanöver, fällt nun das doppelte Bußgeld an: 80 bis 250 Euro.

Besonders hart greift der Staat bei Alkohol- und Drogenkonsum zu. Ein erster Verstoß kostet den Autofahrer ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille nun 500 Euro, wird ein Fahrer zum dritten Mal erwischt, wird es mit 1500 Euro richtig teuer.

Aufatmen können notorische Falschparker. Der Gebühren für Parkverstoße werden nicht angehoben.

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